Die Wettbewerbswirtschaft ist mit einer demokratischen Staatsverfassung nicht nur deshalb vereinbar, weil sie die Staatsaufgaben in höchst ökonomischer Weise auf ein Minimum beschränkt und den Bürgern ein Optimum von konsumtiver und produktiver Planungsfreiheit einräumt, sondern sie fügt sich auch deshalb aufs Vollkommenste in eine politische Demokratie ein, weil sie in sich selbst ein demokratischer Vorgang ist. Franz Böhm Freiheit und Ordnung in der Marktwirtschaft (1980), S. 89 |
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Abgrenzung von Religion und ethnischer Herkunft aus öffentlich-rechtlicher Sicht |
Donnerstag, 20. Okt 2011 |
von Gregor Heissl
Eine konkrete Abgrenzung der Begriff
Religion und ethnische Herkunft ist besonders im Hinblick auf
unterschiedliche Rechtsfolgen erforderlich. Auch wenn auf den ersten
Blick ein klarer Unterschied besteht, treten doch bei näherer
Betrachtung Schwierigkeiten auf. Im vorliegenden Beitrag wird die
Abgrenzung aus öffentlich-rechtlicher Sicht untersucht um dahingehende
Lösungsmöglichkeiten vorzuschlagen
Zum Beitrag
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Donnerstag, 6. Okt 2011 |
Das EURAC-Institut
für Föderalismus- und Regionalismusforschung organisiert gemeinsam mit der Rechtswissenschaftlichen
Fakultät und der Fakultät für Politikwissenschaft und Soziologie der
Universität Innsbruck die dritte Ausgabe der
International Winter School
„Federalism and Governance
diesmal zum Schwerpunktthema
„Föderalismus und Minderheitenschutz“ („Federalism
and Minority Protection“).
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weiter …
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Buchbesprechung: Christian Staffler, Personenbezogene Grundfreiheiten in der EU |
Mittwoch, 13. Jul 2011 |
und ihre Auswirkungen auf ausgewählte Bereiche der Südtirol-Autonomie (2011)
Zur Besprechung
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