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Die Wettbewerbswirtschaft ist mit einer demokratischen Staatsverfassung nicht nur deshalb vereinbar, weil sie die Staatsaufgaben in höchst ökonomischer Weise auf ein Minimum beschränkt und den Bürgern ein Optimum von konsumtiver und produktiver Planungsfreiheit einräumt, sondern sie fügt sich auch deshalb aufs Vollkommenste in eine politische Demokratie ein, weil sie in sich selbst ein demokratischer Vorgang ist.

Franz Böhm
Freiheit und Ordnung in der Marktwirtschaft (1980), S. 89
EuGH: Unionsrechtlicher Grundrechtsschutz gegen umgesetzte VN-Sanktionen bestätigt
Donnerstag, 1. Apr 2010
Der EuGH hat mit seiner Entscheidung in der Sache Kadi und Barakaat (verb Rs C-402/05 P und C-415/05, Slg 2008 I-0635) das Verhältnis des primären Unionsrechts zum Völkerrecht grundlegend klargestellt und zudem seine restriktive Praxis bei der Prüfung der Grundrechtskonformität von Sekundärrecht aufgegeben. Diese Entscheidungslinie wurde im Dezember vorigen Jahres bestätigt.
Aktualisiert: ( Freitag, 2. Apr 2010 )
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